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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1 Mit diesem Katalog, CD-ROM und diesen Bedingungen verlieren alle
vorangegangenen Preise und Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Für druck- oder
programmtechnische Fehler wird keine Haftung übernommen. Lizenzbestimmungen
zur CD-ROM werden zusätzlich betrachtet. Alle Geschäfte tätigen wir auf der
Grundlage unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Anders
lautende Bedingungen unserer Kunden werden unter keinen Umständen zum
Vertragsinhalt und bedürfen nicht unseres Widerspruchs.

1.2 Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann,
wenn der Kunde eine Warenlieferung aufgrund mündlicher oder telefonischer
Bestellung erhält.

1.3 Bei sämtlichen Sendungen, auch bei Lieferungen frei Empfangsstation,
geht die Gefahr gemäß § 446 BGB auf den Kunden als Käufer über, sobald wir
die Waren dem Spediteur/Transportunternehmer übergeben haben. Etwaige
Schadenersatzansprüche gegen den Transportunternehmer treten wir hiermit an
den Kunden ab, der die Abtretung annimmt. Für Beschädigungen oder Verlust
während des Transports wird kein kostenloser Ersatz geleistet.

1.4 Wir behalten uns technische Änderungen vor, soweit diese nicht zu
einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit unserer Produkte führen. Bei
Änderungen und Modellwechsel liefern wir stets die Nachfolgetypen zum
aktuellen Preis. Bei geringfügigen Preiserhöhungen erfolgt keine
Benachrichtigung. Für die Anwendung und den Einbau sind die aktuellen
Bedienungs- und Einbauanleitungen der Hersteller sowie die gesetzlichen
Vorschriften durch den Käufer zu beachten.

1.5 Lieferterminangaben unsererseits sind nur ungefähr. Bei
Terminüberschreitung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn er uns
schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese mindestens
vier Wochen überschritten ist.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Preisberechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen
Preise in EUR/� maßgebend.
Alle im Katalog und im CD-ROM-Programm angegebenen Preise stellen eine
unverbindliche Preisempfehlung dar, und verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten für Aufträge ab einem Betrag von
50,- � Nettoauftragswert, darunter berechnen wir 6,- � Mindermengenzuschlag.
Wir behalten uns vor, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen dem Tag
der Kundenbestellung und dem vereinbarten Auslieferungsdatum mehr als vier
Monate liegen. Die zeitliche Begrenzung gilt nicht bei Geschäften mit
Kaufleuten i.S. des HGB oder wenn mit dem Kunden ein Dauerschuldverhältnis
besteht. Der Warenversand erfolgt jeweils ab Lager zuzüglich 8,- �
Versandpauschale für Porto und Verpackung. Bei einem Nettowarenwert
über 200,- � liefern wir versandkostenfrei. Bei Auslandsaufträgen gelten
alle zuvor genannten Bedingungen bis zur deutschen Grenze unverzollt.
Darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

2.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar
- binnen 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder
- binnen 30 Tagen netto
die Zahlungsfristen beginnen mit dem jeweiligen Rechnungsdatum.
Rechungszugang vorbehalten.
- Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein,
gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB mit gleichzeitigem Wegfall von gewährten
Rabatten. Die Rabattdifferenz wird bei Verzug nachberechnet. Bei
Zahlungsverzug werden alle noch ausstehenden Forderungen zur Zahlung fällig.
Die Höhe des Verzugszinses bemisst sich nach § 288 BGB.

2.3 Im Übrigen sind wir berechtigt, wenn der Kunde Kaufmann i.S.
des HGB ist, Fälligkeitszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz mindestens jedoch 12 % p.a. zu berechnen. Der Zinsberechnung
für die Rabattdifferenzberechnung liegt das ursprüngliche Rechnungsdatum
zugrunde.

2.4 Leistungsbestimmungen des Kunden bei Zahlung sind uns gegenüber
unwirksam; alle eingehenden Zahlungen verrechnen wir zuerst auf die
Zinsen, dann auf etwaige Kosten und am Schluss jeweils auf die älteste
Forderung. Skonto kann nur in Anspruch genommen werden, wenn alle
vorausgegangenen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind.

2.5 Nachnahmelieferung, Vorkasse oder Rücktritt vom Vertrag stehen
uns zu, wenn Tatsachen bekannt werden, die an der Bonität des Kunden
zweifeln lassen.

2.6 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

2.7 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen,
es sei denn, es wird aus Rechten aus demselben Vertragsverhältnis abgeleitet.
Ebenso ausgeschlossen ist das Recht zur Aufrechnung, sofern nicht der vom
Kunden geltend gemachte Anspruch durch uns anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt ist.

3. Gewährleistung

3.1 Alle an den Kunden gelieferten Waren sind sofort nach Erhalt
auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind uns gegenüber
unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung
anzuzeigen. Im Fall begründeter Mängelrüge sind wir zur Ersatzlieferung
Zug um Zug gegen Rückgabe des beanstandeten Teiles bereit. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere einen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht
an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschaden) sind
ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt und die Ansprüche auch nicht auf die Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit gestützt werden.

3.2 Sollte sich an dem Liefergegenstand ein Fehler herausstellen,
der einen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller auslöst, sind wir
bei der Abwicklung unterstützend behilflich, ohne dass dem Kunden
Ansprüche uns gegenüber erwachsen. Wir berechnen für unsere
Unterstützungsleistung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 %
des Warenwerts, zzgl. etwa anfallender Frachtkosten und Mehrwertsteuer.
Das Recht des Käufers, den Nachweis zu führen, dass die Bearbeitungskosten
geringer ausfallen, wird hierdurch nicht berührt.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller,
auch künftig entstehender Forderungen unser Eigentum
(erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde
ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. In diesem fall tritt anstelle
unseres Eigentumsvorbehaltes die aus dem Veräußerungsgeschäft resultierende
Forderung. Wird durch Verbindung oder Verarbeitung unserer Ware mit
anderen Gegenständen eine neue Sache hergestellt, so erwerben wir an dieser
Miteigentum in dem Verhältnis des von uns gelieferten Warenwertes zur
gesamten neuen Sache. Der Kunde tritt schon jetzt den erstrangigen teil
aus dem Verkaufserlös hinsichtlich der neuen Sache bis zur Höhe unseres
Sicherungsanspruches an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Werkzeuge und Messgeräte sind keine Handelsware und bedürfen bei noch
offener Rechung uns gegenüber, für den Weiterverkauf unsere Zustimmung.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, über den Verbleib der gelieferten Ware
und den Bestand der im Weg des verlängerten Eigentumsvorbehaltes an uns
abgetretenen Forderung sofort schriftlich Mitteilung zu machen.

4.3 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware zum Zweck der Sicherungsverwahrung herauszuverlangen; ein
Rücktritt Vertrag ist damit nicht verbunden; das Herausgabeverlangen
erfolgt nur zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche. Müssen wir zur
Rettung unserer Rechte und Forderungen von dem Käufer an diesen gelieferten
Ware zurücknehmen, aussondern oder sonst wie sicherstellen, so gehen die
damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, auf
die zurückgenommenen ausgesonderten oder sonst wie sichergestellten Waren
Abschläge in Höhe von 20 % vom Rechnungswert vorzunehmen. Das Recht des
Käufers den Nachweis zu führen, dass geringere Abschläge gerechtfertigt
wären, wird hierdurch nicht berührt. Darüber hinaus ist der Käufer für
jede Art der Wertminderung, die die gelieferte Ware erleidet, voll
ersatzpflichtig.

4.4 Der Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware
darf nur insoweit erfolgen, als die in Ziffer 4.1 vereinbarte
Forderungsabtretung nicht gefährdet ist und Abtretungsverbote nicht
entgegenstehen.

4.5 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist als uns gehörend
zu kennzeichnen; der Kunde hat uns von jeder Intervention zu Lasten
unseres Eigentums unverzüglich zu unterrichten; alle zur Verteidigung
unserer Rechte gegenüber Dritten entstehenden Kosten gehen zu Lasten
des Käufers.

5. Rücknahmen, Umtausch

Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Absprache
(Rücksendenummer anfordern), in Originalverpackung mit Rechnungskopie,
Grund der Beanstandung und frei Haus an uns zurückgenommen. Sollten wir
ausnahmsweise zur Waren- oder Auftragsrücknahme bereit sein, berechnen
wir eine Arbeitskostenpauschale von 20 % des Rechungswertes; das Recht
des Kunden den Nachweis darüber zu führen, dass uns ein geringerer
Kostenaufwand entstanden ist, wird hierdurch nicht berührt. Wenn wir uns
im Einzelfall zu einem Warenumtausch bereit erklären, berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Warenwertes zzgl. Mehrwertsteuer.
In keinem Fall wird ein Umtausch oder Rücknahme bei Streckengeschäften
sowie Ware die extra für den Käufer beschafft wurde, also keine Lagerware
ist, durchgeführt.
Wertdifferenzen zu unseren Lastenwerden nur per Gutschrift ausgeglichen;
eine Ausbezahlung ist nicht möglich.

6. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des
HGB ist, die Hansestadt Hamburg. Der Katalog, CD-ROM sowie unser Firmen-
und Markenzeichen ist in den beteiligten Verkehrskreisen bekannt. Ein
ohne Genehmigung erfolgter Nachdruck unseres Kataloges oder Nachahmung
unserer CD-ROM (auch auszugsweise) ist daher geeignet, Verwechslungen
hervorzurufen. Jeder Verletzer wird auf Unterlassung und Schadenersatz
in Anspruch genommen.

Oil-GaTe
Oel- & Gasfeuerungstechnik e.K.

Amtsgericht Hamburg HRA 101180
Stand 1/2009

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